Nachdem das "Test & Go" Programm in Thailand am 22. Dezember des letzten Jahres aufgrund der zunächst schwierig einschätzbaren Omikron-Variante unterbrochen wurde, kehrt es zum 1. Februar wieder zurück. Diese Neuerung dürfte bei vielen Urlaubs- und Sonnenhungrigen für Erleichterung sorgen, die sich nach einer Auszeit in der Ferne sehnen.
Mit dem Test & Go Programm erhalten Reisende die Möglichkeit, während der Corona-Pandemie wieder ohne Quarantäne in alle Provinzen einreisen zu dürfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine vollständige Impfung. Man benötigt außerdem den Thailand-Pass. Weitere Vorrausetzungen sind ein Nachweis über die Vorauszahlung für 2 RT-PCR-Tests und die Unterkunft (SHA Extra Plus (SHA++), AQ, OQ oder AHQ) an Tag 1 und Tag 5 sowie einen vorab vereinbarten Transfer an Tag 1.
Anspruchsberechtigte Reisende
- Thailändische Staatsbürger.
- Ausländische Reisende, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diplomaten, Gäste der Regierung, Inhaber einer thailändischen Arbeitserlaubnis, Studenten und ihre Familien sowie Patienten, die sich in ärztlicher Behandlung befinden.
Erlaubte Länder
- Alle Länder
Anforderungen vor der Einreise
Alle Reisenden müssen für die Einreise nach Thailand im Besitz der folgenden Dokumente sein:
gültiger Thailand Pass
Negativer RT-PCR Test nicht älter als 72h
Reisende unter 6 Jahren, die mit Eltern reisen, die innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein negatives RT-PCR-Testergebnis vorweisen können, müssen kein negatives RT-PCR-Testergebnis vor der Einreise vorweisen und können sich bei der Einreise einem Speicheltest unterziehen
Eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 US-Dollar
Die Police muss die Kosten für die Behandlung und andere medizinische Ausgaben im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion abdecken, einschließlich stationärer Krankenhausaufenthalte, Krankenhausisolation, Hotelisolation oder damit verbundene Quarantäne. Die Versicherungspolice muss die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts in Thailand abdecken, plus mindestens 10 zusätzliche Tage als Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass das Ergebnis des zweiten PCR Tests positiv ausfällt.
Ein Nachweis über die Vorauszahlung für zwei getrennte Übernachtungen in staatlich anerkannten Hotels wie SHA Extra Plus (SHA++), AQ, OQ oder AHQ an Tag 1 und Tag 5 sowie die Kosten für zwei RT-PCR-Tests an Tag 1 und Tag 5
Die Vorauszahlung für Tag 1 muss eine Unterkunft, einen Test und einen im Voraus vereinbarten Transfer vom Flughafen zum Hotel beinhalten.
Die Reisenden können 2 verschiedene Hotels für die Unterbringung an Tag 1 und Tag 5 buchen. Sie müssen jedoch sowohl an Tag 1 als auch an Tag 5 in dem Zimmer übernachten, in dem der RT-PCR-Test durchgeführt wird.
Der zweite RT-PCR-Test ist nicht erforderlich, wenn die Aufenthaltsdauer des Reisenden weniger als 5 Nächte beträgt oder sein geplantes internationales Abreisedatum aus Thailand auf Tag 5 oder früher fällt. Wenn der Reisende beispielsweise plant, drei Tage in Thailand zu bleiben, muss er sich nicht dem zweiten RT-PCR-Test unterziehen, sondern sofort in ein anderes Land ausreisen. Ob der Reisende jedoch einen weiteren RT-PCR-Test machen muss, hängt von der Fluggesellschaft und dem endgültigen internationalen Zielort ab.
Eine Bescheinigung über die COVID-19-Impfung/Genesung
Alle Personen ab 18 Jahren müssen mindestens 14 Tage vor ihrer Reise nach Thailand mit einem zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft sein.
Reisende im Alter von 12 bis 17 Jahren, die ohne Begleitung nach Thailand reisen, müssen mit mindestens einer Dosis eines zugelassenen Impfstoffs geimpft werden. Personen, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Reisende im Alter von 6-11 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern reisen, sind ebenfalls befreit.
Reisende mit einer überstandenen COVID-19-Infektion und Reisende, die nach der Infektion mindestens eine Dosis eines zugelassenen Impfstoffs erhalten haben, müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 vorlegen.
Alle Reisenden müssen sich am Abflugort, d. h. am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft, einer Ausreisekontrolle unterziehen und vor Abflug die erforderlichen Dokumente vorlegen.